Der anweisende Netzbetreiber, in der Regel der Anschlussnetzbetreiber, informiert den Einsatzverantwortlichen über die Arbeitspunktveränderung seiner steuerbaren Ressource. Die eigentliche Steuerung erfolgt ebenfalls durch den Anschlussnetzbetreiber – er sendet das Steuersignal, zum Beispiel über einen Rundsteuerempfänger.
Um den Anforderungen des bisherigen Einspeisemanagements gerecht zu werden, wurden für planbare und dargebotsabhängige Anlagen kleiner 1 MW häufig Rundsteuerempfänger verbaut. In vielen Fällen werden mehrere Anlagen über ein Signal gesteuert. Damit diese Steuerung vor Ort nicht geändert werden muss, fallen diese Anlagen standardmäßig in den Duldungsfall. Ein Wechsel in den Aufforderungsfall ist nur mit Zustimmung des Anschlussnetzbetreibers möglich oder wenn alle Anlagen gemeinsam wechseln. Planbare Anlagen größer 1 MW, die einen direkten Messwert übertragen, können problemlos in den Aufforderungsfall wechseln. Auch sie starten aber zunächst im Duldungsfall.