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    Die neue Mobilität

Power fürs E-Auto

Wallbox und Co. anmelden

Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch – auch Sie wollen umsteigen? Dann benötigen Sie eine Ladeeinrichtung, die zu Ihrem Alltag passt. Egal ob allein oder zusammen mit einem Partner: Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für Planung, Bau und Betrieb einer Stromtankstelle benötigen. Melden Sie hier Ihre Wallbox beim Netzbetreiber in Bochum an und starten Sie elektrisch durch!

Anschließen und laden

Ob wandhängende Wallbox für Zuhause, Ladesäule auf dem Firmenparkplatz oder Ladeinfrastruktur für eine ganze E-Flotte. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie die Installation einer Ladeeinrichtung planen. Denn Ladelösungen sind bereits mit einer Leistung zwischen 3,7 kW und 11 kW anmeldepflichtig. Ladesäulen ab 11 kW sind zudem zustimmungspflichtig. Das bedeutet, sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH installiert und betrieben werden. Sie müssen die Genehmigung also bei uns beantragen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unsere Online-Formulare.

Ihre neue Wallbox

Anmelden oder beantragen?

Gut zu wissen

Ladetechnik installieren
  • Die Installation Ihrer Wallbox ist eine Sache für Experten. Nur autorisierte Installateure dürfen diese Aufgabe übernehmen.
  • Bei neu zu errichtenden Ladeeinrichtungen kann in Abhängigkeit der Leistungsanforderung ein Baukostenzuschuss fällig werden.
  • Sehen Sie dazu die aktuelle Niederspannungsanschlussverordnung im Downloadbereich weiter unten auf dieser Seite.
  • Für die Anschlussanfrage benötigen wir außerdem einen einpoligen Übersichtsschaltplan.

Ihre häufigsten Fragen an uns

und unsere schlauesten Antworten darauf.

Alles rund um Ihre Ladeeinrichtung fürs Elektroauto.

Anmeldepflichtig sind grundsätzlich alle Wallboxen und andere Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Ihre Anschlussanfrage können Sie ganz einfach online stellen.

Genehmigungspflichtig sind Ladeeinrichtungen ab einer Ladeleistung größer 11 kW. Diese Ladeeinrichtungen dürfen erst nach Genehmigung durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH installiert und betrieben werden. Ihren Antrag auf Ladeeinrichtung können Sie ganz einfach online stellen.

Bei Errichtung einer Ladesäule muss immer der Antrag einer Ladeeinrichtung sowie ein einpoliger Übersichtsschaltplan eingereicht werden. Sie finden diese Dokumente auf dieser Seite im Downloadbereich.

Nach Beschluss BK6-22-300 der Bundesnetzagentur zählen Ladeeinrichtungen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, welche ab einer Bemessungsleistung von >4,2 kW grundsätzlich technisch so auszurüsten sind, dass die Wirkleistungsabgabe durch den Netzbetreiber gesteuert werden kann (die Teilnahme am § 14a EnWG ist bei Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 verpflichtend). Diese Anforderung ist ladesäulenseitig zu berücksichtigen, wird aber aktuell durch die Stadtwerke Bochum Netz GmbH nicht abgerufen. Wir behalten uns jedoch vor, eine entsprechende Nachrüstung mit Kommunikationsanbindung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist zu fordern.

Sie möchten eine Ladeeinrichtung anmelden oder genehmigen lassen? Hier geht es zum Online-Formular.

Weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier.

Eine separate Messung der Ladeeinrichtung ist in den folgenden Fällen erforderlich:

  • Die Wallbox wird über einen separaten Hausanschluss versorgt.
  • Die Ladesäule wird in einer Kundenanlage installiert, in der auch eine oder mehrere Erzeugungsanlage(n) vorhanden sind. Dies gilt, sofern keine Personenidentität zwischen Erzeugungsanlagenbetreiber und Nutzer des geladenen Elektrofahrzeugs besteht.

Der VDE hat in seinem Online-Magazin Backbone eine umfangreiche Checkliste zur Verfügung gestellt, die Privatkunden bei der Planung der eigenen Ladestation unterstützt.

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