Wie für alle Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz der Stadtwerke Bochum Netz GmbH angeschlossen werden, sind auch für Plug-In PV-Anlagen grundsätzlich die allgemeinen Technischen Anschlussrichtlinien (TAR) sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Bochum Netz GmbH einzuhalten.
In den Technischen Anschlussrichtlinien sind für Plug-In PV-Anlagen einige spezifische Vorgaben definiert:
- Plug-In PV-Anlagen werden über eine spezielle Energiesteckdose (z.B. nach DIN VDE V 0628-1) angeschlossen. Ein Anschluss an eine gewöhnliche Schuko-Steckdose ist nicht zulässig!
- Der Stromkreis, an dem die Anlage angeschlossen wird, ist entsprechend abzusichern. Bei Anschluss an einen bestehenden Endstromkreis ist die vorhandene Sicherung durch eine kleinere Sicherung zu tauschen.
- Es darf eine maximale Erzeugungsleistung von 800 VA je Anschlussnutzeranlage angeschlossen werden.
- Der Wechselrichter (inkl. NA-Schutz) muss den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 genügen. Entsprechende Einheitenzertifikate bzw. Herstellererklärungen müssen dem Anlagenbetreiber vorliegen und auf Verlangen des Netzbetreibers zur Verfügung gestellt werden.
- Zur Messung ist generell ein Zweirichtungszähler erforderlich. Andernfalls ist ein Betrieb nicht zulässig. Die Verwendung von Einrichtungszählern ohne Rücklaufsperre ist nicht zulässig und verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie das Steuerrecht.
Insbesondere bei Bestandsimmobilien sind die technischen Voraussetzungen häufig nicht erfüllt. Um dies zu ändern, setzen Sie sich bitte mit einem eingetragenen Elektroinstallateur in Verbindung.