Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Sinne von § 14a EnWG.
Diese vereinfachen und beschleunigen den Netzanschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung größer als 4,2 kW, zum Beispiel Wärmepumpen, Anlagen zur Erzeugung von Kälte, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte sowie Stromspeicher.
§ 14a EnWG regelt außerdem die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und fördert damit die Stabilität der Stromnetze. Auf der Basis können wir als Netzbetreiber unser Netz zukunftssicher steuern und einen großen Beitrag zur Energiewende leisten. Für eine stabile Netzqualität und hohe Versorgungssicherheit in Bochum können wir zum Beispiel einzelne Anlagen kurzfristig steuern und die Leistung reduzieren.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit 2024 in Betrieb genommen wurden, erhalten dazu im Gegenzug reduzierte Netzentgelte. Anlagen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden, genießen bis zum Jahr 2028 Bestandsschutz.
Die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann Ihr Installateur über unser Installateurportal vornehmen.
Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG.