Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung können aktuell zwischen Modul 1 und Modul 2 wählen. Ab April 2025 kann zusätzlich Modul 3 in Kombination mit Modul 1 gewählt werden. Die Auswahl des Moduls ist gegenüber dem Netzbetreiber oder dem Lieferanten zu erklären. Trifft der Anlagenbetreiber keine Auswahl, rechnet der Netzbetreiber in Modul 1 ab.
Beim Modul 1 handelt es sich um eine pauschale Reduzierung der Netznutzungsentgelte, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch ist. Für die Inanspruchnahme von Modul 1 ist keine separate Messung erforderlich. Die pauschale Reduzierung gilt für die jeweilige Marktlokation und wird unabhängig von der Anzahl der angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen einmal je Marktlokation abgerechnet.
Modul 2 sieht eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises für das Netznutzungsentgelt um 60 % vor. Voraussetzung für die Auswahl von Modul 2 ist, dass der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung separat gemessen und an einer separaten Marktlokation abgerechnet wird.
Modul 2 kann nur für Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung ausgewählt werden.
Es ist grundsätzlich möglich zwischen Modul 1 und 2 zu wechseln, jedoch nicht rückwirkend.
Modul 3 sieht ein zeitvariables Netzentgelt in Kombination mit Modul 1 vor. Grundsätzlich gilt der Arbeitspreis aus Modul 1, der sogenannte Standardtarif (ST). Außerhalb des Zeitfensters des Standardtarifs gelten der Hochtarif (HT) und der Niedertarif (NT).
Modul 3 kann nur für Anlagen mit einem intelligenten Messsystem und ohne registrierende Leistungsmessung ausgewählt werden.
Die aktuellen Preise für die jeweiligen Module sowie die Zeitfenster für Modul 3 können Sie unserem aktuellen Preisblatt entnehmen.