Melden Sie Ihre Strommengen nicht, erfolgt automatisch eine Einstufung in die Letztverbrauchergruppe A, d. h. es fallen die vollen Netzumlagen an. Sie leiten Strom an Dritte weiter? Übersteigen diese Strommengen jeweils für sich betrachtet eine Gigawattstunde, dann können Sie als Letztverbraucher der Kategorie B oder C eingeordnet werden – und so Kosten sparen. Wichtig: Dazu müssen Sie eine gesonderte Aufstellung vorlegen.
Des Weiteren ist zu beachten: Seit Anfang 2021 besteht die Pflicht, weitergeleitete Strommengen mittels geeichter und zeitsynchroner Zähler separat zu erfassen. Eine rechnerische Ermittlung ist nur zulässig, wenn die Meldung eine Erklärung erhält, wie die Ermittlung der weitergeleiteten Mengen künftig erfolgen wird. Bitte beachten Sie, dass bei einer solchen Schätzung die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind. Hilfestellung beim Messen und Schätzen bietet Ihnen der gleichnamige Leitfaden der Bundesnetzagentur.
Unternehmen, die nach Letztverbrauchergruppe C abgerechnet werden wollen, müssen zusätzlich ein Wirtschaftsprüfertestat vorlegen. Die Höhe der gesetzlichen Umlagen und Abgaben entnehmen Sie bitte den Preisblättern.