FAQ moderne Messeinrichtung (mME)
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die klassischen, analogen Zähler. Sie verfügen über ein digitales Display, das neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen kann.
Mehr Informationen über moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme finden Sie auf unserer Seite für Messstellennutzer.
Ein intelligentes Messsystem besteht neben der modernen Messeinrichtung aus einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während eine moderne Messeinrichtung die Verbrauchsdaten nur anzeigt, kann das intelligente Messsystem die Daten zusätzlich fernübertragen.
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Mit modernen Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Der Gesetzgeber will damit die Verbraucher anregen, bewusster mit Energie umzugehen und ihren Energieverbrauch effizienter zu gestalten.
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Die Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das im September 2016 in Kraft getreten ist. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir vom Gesetzgeber aufgefordert, Messstellen künftig mit einer modernen Messeinrichtung auszustatten.
Im Messstellenbetriebsgesetz wird eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur geregelt. Ein Ziel ist die Schaffung einer sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Diese gilt als wichtiger Baustein eines energiewendetauglichen Stromversorgungssystems. Bei den Gaszählern bleibt es zunächst bei der heutigen Technik.
Der Messstellenbetreiber besetzt neben dem Lieferanten und dem Netzbetreiber eine eigene Marktrolle auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist verantwortlich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Zähler sowie für die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung. Sie haben die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn dieser einen einwandfreien Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet.
Alle Messstellen werden bis 2032 mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet. Darüber hinaus gilt die Verbrauchsgrenze von 6.000 kWh pro Jahr bzw. die Erzeugungsgrenze von 7 kW Leistung. Messstellen, die über einer dieser Grenzen liegen, erhalten ein intelligentes Messsystem.
Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH nimmt als Netzbetreiber die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers in Bochum wahr. Dadurch ist sie in der Regel für die Ausstattung der Verbrauchsstellen mit modernen Messeinrichtungen zuständig.
Der Einbau einer modernen Messeinrichtung kann nicht abgelehnt werden, da er gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos, wenn wir ihn im Rahmen des regulären Turnus wechseln. Wenn Sie außerhalb des Turnus einen Wechsel wünschen, wird der im Preisblatt ausgewiesene Preis fällig. Allerdings wird in beiden Fällen ein anderer Messpreis für die moderne Messeinrichtung in Rechnung gestellt. Den aktuellen Preis für eine moderne Messeinrichtung finden Sie in unserem „Preisblatt Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme“.
Die bisher verbauten digitalen Zähler erfüllen die neuen gesetzlichen Vorgaben an moderne Messeinrichtungen nicht. Wenn Sie einen herkömmlichen digitalen Stromzähler besitzen, besteht das Problem darin, dass der interne Speicher für historische Verbrauchswerte in den meisten Fällen nur zwölf Monate beträgt. Gesetzlich vorgegeben ist seit Veröffentlichung des Messstellenbetriebsgesetzes 2016 jedoch eine Speicherkapazität von 24 Monaten. Aus diesem Grund muss der bereits verbaute digitale Stromzähler ausgetauscht werden.
Die moderne Messeinrichtung versendet keinerlei Daten. Moderne Messeinrichtungen sind technisch nicht dazu in der Lage, da sie über keine Funk- oder Internetverbindung verfügen. Bedenken bezüglich der Datenübermittlung sind deshalb unbegründet.
Ja, die bei der Stadtwerke Bochum Netz GmbH eingesetzten Zähler sind geeicht und messen Ihren Stromverbrauch sehr genau.
Die Eichgültigkeit für moderne Messeinrichtungen beträgt acht Jahre. Sie kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.
Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.
Ja, auch moderne Messeinrichtungen verbrauchen im geringen Maße Strom. Der Stromverbrauch der modernen Messeinrichtung wird allerdings nicht erfasst und Ihnen somit auch nicht in Rechnung gestellt. Stattdessen tragen wir, der Netzbetreiber, den Stromverbrauch.
Die Funktionsweise einer modernen Messeinrichtung wird Ihnen in der Bedienungsanleitung erläutert. Diese finden Sie auf unserer Internetseite.
Sie benötigen lediglich eine handelsübliche Taschenlampe, um den Lichtsensor des Zählers auf der Vorderseite anzuleuchten.
Für die Zusendung Ihrer persönlichen PIN verwenden Sie bitte das Kontaktformular. Die PIN wird Ihnen aus Datenschutzgründen per Post zugestellt.
Nein, die PIN kann nicht geändert werden.
Nein, die PIN-Eingabe kann beliebig oft wiederholt werden, ohne eine Sperrung der modernen Messeinrichtung zu verursachen.
Nein, für die Ablesung des Zählers ist nur die erste Displayzeile relevant. Hierzu muss die PIN nicht eingegeben werden. Die erste Displayzeile kann aus eichrechtlichen Gründen nicht abgeschaltet werden.
Unter 1.8.1 wird der Niedertarif (NT) angezeigt, unter 1.8.2 der Hochtarif (HT).
Ja, die gespeicherten historischen Verbrauchswerte können beispielweise bei einem Nutzerwechsel (z.B. Mieterwechsel) durch Sie gelöscht werden. Die genaue Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung. Diese finden Sie auf unserer Internetseite.